Schulordnung

Wir wollen in unserer Schule so zusammenleben und zusammenarbeiten,
dass wir uns wohlfühlen!

Diese Schulordnung gilt für SchülerInnen, LehrerInnen und Erziehungsberechtigte im Bereich der MS Annabichl, d.h. im Umkreis der Schule, im Schulgebäude, im Sportbereich und bei allen schulischen Aktivitäten außerhalb des Schulhauses.

Unser gemeinsames Ziel ist es, uns in unserer Schule wohl zu fühlen. Wir wollen gut zusammenarbeiten und bei Auftreten von Problemen und Konflikten diese gemeinsam lösen. Dies ist nur möglich, wenn sich alle an die getroffenen Vereinbarungen und Regeln halten.

  1. Unser Benehmen
    Ein gutes Schulklima hängt wesentlich davon ab, wie wir miteinander umgehen. Wichtig dafür ist, dass wir uns grüßen. Anderen Zuhören, ihre Meinung akzeptieren, wenn man auch nicht immer gleicher Meinung ist, sollte für uns selbstverständlich sein. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden ist es wichtig den anderen nicht zu provozieren, ihn nicht zu beschimpfen und keine Drohungen auszustoßen. Wenn es zu solchen Dingen kommt, holt bitte den nächsten Lehrer, damit er eingreift.
    Eine Selbstverständlichkeit muss auch die sorgsame Behandlung der eigenen Schulsachen und der Schulsachen der MitschülerInnen sein.
  2. Ordnung und Sauberkeit
    Zirka 300 Menschen halten sich täglich in unserem Schulhaus auf. Da ist es besonders wichtig, dass jeder einzelne darauf achtet die Klassenzimmer, die Schulmöbel, die Gänge, Wände, Stiegenhäuser und WCs sauber zu halten.  Abfälle dürfen nicht auf den Boden geworfen werden, Kaugummi darf in der Schule nicht gekaut werden.
    In den Garderoben müssen die Schuhe auf die vorgesehenen Ablagen gestellt werden, die Überbekleidung muss aufgehängt werden.
    Die Fahrräder werden in den vorhandenen Fahrradständern abgestellt.
    Da Verschmutzungen und mutwillige Beschädigungen von Gegenständen in und um das Schulhaus sehr viel Geld kosten, werden die Verursacher zur Bezahlung herangezogen.
  3. Allgemeines
    Im gesamten Schulgebäude gilt Hausschuhpflicht.
    Kopfbedeckungen aller Art sind im Schulhaus abzunehmen (Ausnahmen bei Erkrankungen oder aus religiösen Gründen).
    Handys müssen am Schulgelände abgeschalten werden. Es dürfen auch keine Walkmen und CD-Player in die Schule mitgenommen werden.
  4. Pünktlichkeit
    Die SchülerInnen müssen sich beim Läuten bereits in ihrer Klasse befinden. Verspätetes Eintreffen muss dem Lehrer gegenüber begründet werden. Bei wiederholtem Zuspätkommen werden die Eltern verständigt und der/die SchülerIn muss die versäumte Unterrichtszeit nacharbeiten.
    Während der Unterrichtszeit darf das Schulhaus nicht verlassen werden.
  5. Pausengestaltung
    In der Früh gehen die SchülerInnen in ihre Klassen und bereiten sich auf den Unterricht vor.
    In den 5-Minuten-Pausen bleiben die SchülerInnen in den Klassen. Der Wechsel in die jeweiligen Leistungsgruppen findet erst mit dem Läuten statt.
    Während der Pausen bleiben die Fenster aus Sicherheitsgründen geschlossen oder gekippt.
    In der Früh und in der großen Pause ist es den Schülern und Schülerinnen gestattet Getränke zu kaufen.
  6. Fernbleiben vom Unterricht
    Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist am gleichen Tag telefonisch in der Zeit von 7:30 Uhr bis 9 Uhr oder per E-Mail der Schule zu melden.
  7. Alkohol- und Rauchverbot
    Im gesamten Schulbereich, in der näheren Umgebung der Schule, sowie bei allen Schulveranstaltungen gilt striktes Alkohol- und Rauchverbot. Ein Verbot gilt auch für E-Zigaretten.
  8. Mithilfe der Eltern
    Die Eltern vermitteln ihren Kindern grundlegende Umgangsformen als Voraussetzung für ein positives Miteinander.
    Sie erziehen ihre Kinder zu Ordnung und Pünktlichkeit und sorgen dafür, dass die Unterrichtsmittel rechtzeitig zur Verfügung stehen und keine Gegenstände mit in die Schule genommen werden, die andere gefährden.
    Die Eltern sind bereit engen Kontakt mit der Schule zu halten und bei Problemen gemeinsam mit den LehrerInnen nach Lösungen zu suchen.
  9. Mithilfe der LehrerInnen
    neben den im Lehrplan vorgesehenen Aufgaben vermitteln die LehrerInnen durch ihre Vorbildfunktion den Schülern und Schülerinnen die richtige Anwendung der Schulordnung und sind für alle schulischen Belange Ansprechpartner für SchülerInnen und Erziehungsberechtigte.
  10. Missachtung der Verhaltensvereinbarungen
    Die Schulordnung ist eine Verhaltensvereinbarung zwischen Schülern und Schülerinnen, Lehrern und Lehrerinnen und Erziehungsberechtigten. Um eine gutes Schulklima zu gewährleisten ist es notwendig diese Vereinbarungen einzuhalten.
    Bei groben Verstößen gegen die Schulordnung oder die Erziehungsziele der Schule müssen entsprechende Erziehungsmittel angewendet werden.

Klagenfurt, 14.9.2015
Die Schulpartner



Download: MS-Annabichl_Schulordnung.pdf
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