Hausordnung
Wir wollen in unserer Schule so zusammenleben und zusammenarbeiten, dass wir uns wohlfühlen!
Diese Hausordnung gilt für Schüler(innen), Lehrer(innen) und Erziehungsberechtigte im Bereich der Mittelschule Annabichl, also im Umkreis der Schule, im Schulgebäude, am Schulgelände und bei allen schulischen Aktivitäten außerhalb des Schulhauses.
Unser gemeinsames Ziel ist es, uns in unserer Schule wohlzufühlen. Wir wollen gut zusammenarbeiten und bei Auftreten von Problemen und Konflikten diese gemeinsam lösen.
Dies ist nur möglich, wenn sich alle an die getroffenen Vereinbarungen und Regeln halten.
Unser Benehmen
Ein gutes Schulklima hängt wesentlich davon ab, wie wir miteinander umgehen. Wichtig dafür ist, dass wir uns grüßen. Anderen zuhören, ihre Meinung akzeptieren, wenn man auch nicht immer gleicher Meinung ist, sollte für uns selbstverständlich sein. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es wichtig, den anderen nicht zu provozieren, ihn nicht zu beschimpfen und keine Drohungen auszustoßen. Wenn es zu solchen Dingen kommt, holt bitte die nächste Lehrperson, damit sie eingreift. Eine Selbstverständlichkeit muss auch die sorgsame Behandlung der eigenen Schulsachen und der Schulsachen der Mitschüler(innen) sein.Ordnung und Sauberkeit
Zirka 400 Menschen halten sich täglich in unserem Schulhaus auf. Da ist es besonders wichtig, dass jeder einzelne darauf achtet die Klassenzimmer, die Schulmöbel, die Gänge, Wände, Stiegenhäuser und WCs sauber zu halten. Abfälle haben auf dem Boden nichts verloren. Und die Kaugummis bleiben in der Verpackung.
Für Fahrräder und Scooter verwendet bitte die vorhandenen Fahrradständer bzw. den eingezäunten Bereich neben dem Haupteingang. Am Gehweg vor dem Schulhaus gilt ein behördliches Fahrverbot für Fahrräder, Scooter und Ähnliches. Diese Fahrzeuge müsst ihr am Gehweg schieben.
Die Beseitigung von Verschmutzungen und Beschädigungen im und um das Schulhaus kostet sehr viel Geld. Bei mutwilligen Handlungen könnten diese Kosten vom Verursacher eingefordert werden.
Bekleidung
Wir bemühen uns um angemessene und gepflegte Kleidung, wenn wir zur Schule kommen. Besonders wichtig ist, dass ihr eure Hausschuhe dabeihabt und sie auch anzieht. Die Straßenschuhe und die Überbekleidung (Mäntel, dicke Jacken …) gebt ihr bitte in den Spind oder auf einen Garderobenständer. Kopfbedeckungen aller Art (Kappen, Mützen, Kapuzen …) dürfen im Schulhaus nicht getragen werden. Ausnahmen gibt es bei Erkrankungen oder aus religiösen Gründen.
Elektronische Kommunikationsgeräte
Die Nutzung von elektronischen Kommunikationsgeräten ist während der Unterrichtszeit, im Betreuungs- und Freizeitteil sowie während der Pausen (ausgenommen Mittagspause) prinzipiell nicht gestattet. Erlaubt ist die Nutzung, wenn die Geräte als Unterrichtsmittel dienen, ferner im Notfall oder wenn eine Genehmigung durch die Direktion vorliegt.
Smartphones und vergleichbare Geräte werden abgeschaltet im Spind aufbewahrt oder, sofern vorhanden, in einem Handysafe deponiert. Im Ausnahmefall (etwa wenn es ein Problem mit dem Schlüssel gibt), dürfen sie auch abgeschaltet in die Schultasche gelegt werden. Jedenfalls dürfen die Geräte nicht am Körper oder beim Schülertisch verbleiben. In der Regel werden sich die Geräte also von 7:30 Uhr bis 13:15 Uhr und nach 13:45 Uhr im Spind oder Handytresor befinden.
Sollte ein elektronisches Kommunikationsgerät unberechtigt genutzt werden, sind eure Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die sonstigen Betreuerinnen berechtigt, euch dieses abzunehmen. Achtet also bitte auf die genaue Einhaltung dieser wichtigen Schulregel. Am Ende des Unterrichts bzw. am Ende der Freizeitbetreuung werden abgenommene Handys jedenfalls wieder zurückgegeben.
Achtung! Wird die Abgabe eines unberechtigt benutzten Gerätes verweigert, kann es sein, dass das Gerät in der Direktion abgegeben und dann an eure Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgefolgt wird. Es kann auch ein längerfristiges Nutzungsverbot die Folge sein.Pünktlichkeit
Bitte kommt so rechtzeitig zum Unterricht, dass ihr euch beim Läuten bereits in eurer Klasse befindet, damit der Unterricht pünktlich beginnen kann. Verspätetes Eintreffen muss der Lehrperson gegenüber begründet werden. Bei wiederholtem Zuspätkommen werden die Eltern verständigt und der/die Schüler(in) muss die versäumte Unterrichtszeit nacharbeiten.
Treffpunkt in der Früh ist immer der eigene Klassenraum. Der Wechsel in die jeweiligen Leistungsgruppen findet erst mit dem Läuten statt.
Während der Unterrichtszeit, während der Pausen oder bei Freistunden darf das Schulhaus nicht verlassen werden. Umgekehrt ist der Aufenthalt während der Mittagspause (13:15 bis 13:45 Uhr) im Schulhaus nicht erlaubt, es sei denn, ihr seid zur Freizeitbetreuung angemeldet.
Pausen
Während der Pausen bleiben die Fenster aus Sicherheitsgründen geschlossen oder gekippt. In der Früh und in der großen Pause können die Lebensmittel- und Getränkeautomaten im 2. Stock genutzt werden.
Fernbleiben vom Unterricht
Jedes Fernbleiben vom Unterricht bitte unbedingt am gleichen Tag telefonisch in der Zeit von 7:30 Uhr bis 9 Uhr oder per E-Mail der Schule melden!
Alkohol-, Nikotin- und Rauchverbot
Im gesamten Schulbereich, in der näheren Umgebung der Schule, sowie bei allen Schulveranstaltungen gilt striktes Alkohol-, Nikotin- und Rauchverbot. Das Verbot gilt auch für E-Zigaretten, Snus, Nikotinbeutel (Pouches) und ähnliche Produkte.
Mithilfe der Eltern
Die Eltern vermitteln ihren Kindern grundlegende Umgangsformen als Voraussetzung für ein positives Miteinander. Sie erziehen ihre Kinder zu Ordnung und Pünktlichkeit und sorgen dafür, dass die Unterrichtsmittel rechtzeitig zur Verfügung stehen und keine Gegenstände mit in die Schule genommen werden, die andere gefährden. Die Eltern sind bereit engen Kontakt mit der Schule zu halten und bei Problemen gemeinsam mit den Lehrer(innen) nach Lösungen zu suchen.
Mithilfe der Lehrpersonen
Neben den im Lehrplan vorgesehenen Aufgaben vermitteln die Lehrer(innen) durch ihre Vorbildfunktion den Schülern und Schülerinnen die richtige Anwendung der Hausordnung und sind für alle schulischen Belange Ansprechpartner für Schüler(innen) und Erziehungsberechtigte.
Missachtung der Verhaltensvereinbarungen
Die Hausordnung ist eine Verhaltensvereinbarung zwischen Schülern und Schülerinnen, Lehrerinnen und Lehrern und Erziehungsberechtigten. Um eine gutes Schulklima zu gewährleisten ist es notwendig diese Vereinbarungen einzuhalten. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder die Erziehungsziele der Schule müssen entsprechende Erziehungsmittel angewendet werden.
Klagenfurt, 24.09.2024
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